News Entwurf aus Hessen: Bürgerrechtler kritisieren Pläne für IP-Vorratsdaten­speicherung

Wenn es aber eine Plicht gibt, die Daten 4 Wochen zu speichern, dann darfst du die natürlich auch 4 Wochen speichern.
 
DKK007 schrieb:
Was hat das Gericht damit zutun?

Für die Anfrage beim Plattformbetreiber braucht man kein Gericht.

Die Anfrage beim Provider läuft direkt über eine digitale Schnittstelle. Siehe 173 TKG.
https://dejure.org/gesetze/TKG/173.html
Für die Vorratsdatenspeicherung (bzw auch jetzt schon bei der Abfrage der Bestandsdaten) ist meines Wissens nach immer noch (und immerhin...) ein Richtervorbehalt vorgesehen. Das von dir verlinkte TKG bezieht sich auf Diensteanbieter, nicht auf IPSs. Die Polizei kann also ohne Richtervorbehalt die IP zu einem z.b. Forenpost erfragen, diese aber nicht ohne Richtervorbehalt mit dem Anschlussinhaber verknüpfen.
 
Der § 173 TKG gilt auf jeden Fall für Mobilfunkprovider. Kann aber sein, dass ich da was verwechselt habe vorhin und die Anfrage nach § 173 TKG nur mit Rufnummern geht.

Die manuelle Abfrage nach § 174 TKG geht aber auf jeden Fall auch mit IPs.

§ 174 Abs. 1 Satz 3 TKG schrieb:
Die in eine Auskunft aufzunehmenden Daten dürfen auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse bestimmt werden
https://dejure.org/gesetze/TKG/174.html

Allerdings ist die manuelle Abfrage kostenpflichtig, da kann also der Provider dann eine Rechnung stellen und die Polizeibehörde muss dann mit der für das Verfahren zuständigen StA klären, wer die tragen muss.

-----

Das Verfahren für die Polizei ist bei Strafverfahren in der StPO geregelt.
https://dejure.org/gesetze/StPO/100j.html

Da steht nichts vom Richtervorbehalt. (Außer für dem sehr abstrakt beschriebenen Abschnitt bezüglich Zugriff zu Clouddiensten, PUK, Passwörter)
Nach Abs. 4 kann es allerdings eine Benachrichtigungspflicht geben.

Für die Gefahrenabwehr müsste man bei jedem Land einzeln ins Polizeigesetz, bzw. bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt ins BPOLG / BKAG schauen.


Termy schrieb:
Die Polizei kann also ohne Richtervorbehalt die IP zu einem z.b. Forenpost erfragen, diese aber nicht ohne Richtervorbehalt mit dem Anschlussinhaber verknüpfen.

Plattformen wie Foren zählen in der Regel als Telemedienanbieter, dort gilt das TMG.
Dieses enthält aber analoge Regelungen zu Bestandsdaten und Nutzungsdaten (i.d.R. IP-Logs).

Um das Chaos ganz perfekt zu machen, gibt es als drittes noch das TTDSG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
https://dejure.org/gesetze/TTDSG
 
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Termy schrieb:
[...] diese nur eine quasi vernachlässigbare Verbesserung der Aufklärungsrate bringen - aber es ist eben größer Null.
Somit keine wirksame Gegenmaßnahme darstellt. Daher die Anführungszeichen.

q.e.d

Nach der Logik müsste ich auch Lotto als gute Wertanlage betrachten, da die Chance zu gewinnen eben größer Null ist :)
 
Selbst der Gesetzgeber sagt, es muss eine Verhältnissmässigkeitsabwägung getroffen werden. Ob man damit nun die Privatsphäre allesamt beschneiden darf für einen fragwürdigen Erfolg bei Ermittlungen, würde ich mal in Frage stellen. Es gibt Studien darüber, was das mit den Menschen macht, wenn sie permanent Überwacht werden, es widerspricht also Grundsätzlich den Menschenrechten.
PS: ich sprach gerade eher über die Chatkontrolle, ist mir grad aufgefallen, wobei es hier auch zutrifft, nur etwas abgeschwächt.
 
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pacifico schrieb:
Dann wählst du halt DIE ALTERNATIVE für Deutschland.

Als erste Amtshandlung wird dieser Truppe ihnen wohl gesonnen Richter ernennen und jedes Gesetz verabschieden das die Freiheit der Bürger einschränkt. Bis es keinen Opposition und keinen Wiederstand mehr gibt.

Oder sie schaffen das Verfassungsgericht ganz ab weil es in ihren Augen schlichtweg eine undemokratischen Instanz ist.


Und dann wird russisch das Hauptfach in der Schule...
Sorry aber das ist zu hoch für mich.
Wie werde ich den von jemanden der sagt das es "keine" wirkliche Alternative gibt, zu einem AFD-Wähler?
Versteh ich echt nicht. Erklär mir das bitte mal!
 
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Termy schrieb:
weder ist die Vorratsdatenspeicherung für die Provider monetär kostenlos, noch der Gesetzgebungsprozess, noch der Richtervorbehalt etc pp.
Dazu kommen die kosten an den Freiheitsrechten.
  • Die Daten sind vorhanden, also können sie potentiell missbraucht werden. Sei es von offizieller Seite oder durch mangelnde Sicherung und Exfiltration durch Kriminelle.
  • die unabhängigen Richter sind leider schon heute dermaßen überlastet, dass viel zu viele Maßnahmen, die einen Richtervorbehalt vorsehen einfach abgenickt werden, ohne geprüft zu werden. Dass inzwischen z.b. auch Jugendliche, die sich Bildchen schicken wie Kinderporno-Schwerverbrecher behandelt werden (müssen) macht die Sache nicht besser.
Was denkst du denn, wer sich gegen die ständigen Versuche, den Blödsinn einzuführen, einsetzt? :freak:

dass eine Vorratsdatenspeicherung erwiesenermaßen kaum Erfolge beim beseitigen der von dir so gebetsmühlenartig angebrachten "rechtsfreien" Räume verspricht. Schon gleich zwei mal nicht, wenn man nur "schwerste Kriminalität" betrachtet, wie ja immer wieder betont wird.
1. Lach, du bist tatsächlich der erste, der sogar verzweifelt das Kostenargument aus dem Hut zaubert als vermeintliches Gegenargument. Das ist putzig 😁
Verfahrenskosten werden Verurteilten auferlegt. Damit ist dein kurioser Einwand abschließend abgehandelt.

2. Hoffentlich wird dir nie bewusst, welche Quantität und Qualität personenbezogener Daten Behörden, Krankenkassen, Zulassungsstellen, GEZ, Schufa, Google, Post, Provider und andere von dir gespeichert haben. Welches zusätzliche Risiko die Vorratsdatenspeichung ergäbe fehlt in deiner bemühten Konstruktion.

3. Vermeintlich unberechtigte Verwaltungsakte können jederzeit gerichtlich zur Prüfung vorgelegt werden. Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklagen stehen jedem von einer behördlichen Maßnahme Betroffenen frei.

4. Aha, das bei Kritikern beliebte Kinderporno-Thema, auf das sie immer zu sprechen kommen, weil ja doch gar nicht so schlimm... Keine Sorge, dein Browserverlauf bleibt geheim.

5. "Bürgerrechtler" wie im Artikel erwähnt äußern Kritik, Bürger werden nie gefragt. Vermutlich weil man das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage fürchtet. Die könnte nämlich im Sinne der Vorratsdatenspeicherung ausfallen. Zu viele Bürger, Bekannte und Verwandte sind bereits von Cybercrime betroffen gewesen und haben Einstellungsverfügungen wegen fehlender Ernittlungsansätze zugestellt bekommen.

6. Blödsinn sind in deiner verqueren Sicht vermutlich alle behördlichen Ermittlungsmaßnahmen und -erfolge, das ist klar...

7. Belege fehlender Effektivität kann man wo genau nachlesen? Ich kenne nur Zitate wie diese, die eine nachhaltige Steigerung der Aufklärungsquote von im oder über das Internet begangenen Straftaten prognostizieren - von Praktikern wohlgemerkt, die mit Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage tagtäglich konfrontiert sind:
https://www.zeit.de/news/2024-04/18/land-stellt-initiative-zur-speicherung-von-ip-adressen-vor
 
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DKK007 schrieb:
Es geht darum, das die Internetprovider dann 4 Wochen lang speichern müssen, welche IP wann von wem genutzt wurde.
...

Bisher wird die Zuordnung auch schon gespeichert,...
Allerdings je nach Provider nur 6 bis 8 Tage.
Das wird nun für alle auf 4 Wochen angehoben, nicht mehr und nicht weniger.
Heißt im Klartext, die Abmahnkanzleien haben nicht mehr soviel Stress in der organisatorischen Abfolge:

Honeypotdatei bereitstellen > IP ermitteln > Herausgabebeschluss beim Gericht anfordern > Anschlussinhaber vom Provider über die IP herausgeben lassen > Abmahnung an den Raubmordkopierer schicken.
 
Crowbar schrieb:
Das ist putzig 😁
Nein, das ist normaler Teil einer Güterabwägung.
Crowbar schrieb:
Verfahrenskosten werden Verurteilten auferlegt. Damit ist dein kurioser Einwand abschließend abgehandelt.
Mitnichten. Nicht jede Abfrage resultiert in einer Verurteilung. Nicht alle Kosten werden umgelegt. Setzen, Sechs.

Crowbar schrieb:
Welches zusätzliche Risiko die Vorratsdatenspeichung ergäbe fehlt in deiner bemühten Konstruktion.
Oh, der gute, alte Whataboutismus - da legst du dich aber so richtig ins Zeug, was? :freak:

Crowbar schrieb:
Vermeintlich unberechtigte Verwaltungsakte können jederzeit gerichtlich zur Prüfung vorgelegt werden.
Genau, schaffen wir neue Risiken (ohne nennenswerten Vorteil), die wir dann nachträglich zur Prüfung vorlegen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist :freak:

Crowbar schrieb:
Aha, das bei Kritikern beliebte Kinderporno-Thema, auf das sie immer zu sprechen kommen, weil ja doch gar nicht so schlimm... Keine Sorge, dein Browserverlauf bleibt geheim.
Wie war das nochmal mit der mir vorgeworfenen Polemik? :rolleyes:

Auf den Rest deines lächerlichen und herabwürdigenden Posts einzugehen fehlt mir jetzt aber ehrlich gesagt die Lust.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Unverhältnismäßig_geringer_Nutzen , falls du tatsächlich daran interessiert sein solltest, dich mit dem Thema endlich mal auseinander zu setzen statt nur populistische Worthülsen und Falschbehauptungen in die Welt zu setzen.
 
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Oricon schrieb:
Sorry aber das ist zu hoch für mich.
Wie werde ich den von jemanden der sagt das es "keine" wirkliche Alternative gibt, zu einem AFD-Wähler?
Versteh ich echt nicht. Erklär mir das bitte mal!
Ich kann nur fragen beantworten die Sinn machen.
Unlogische annahmen, die wie Fragen formuliert werden, gehören nicht dazu.

Also zurück zu Anfang: Was willst du uns mit deiner komischen Frage sagen?
 
@Mensch_lein , Deine Privatsphäre wird dabei nicht berührt.
@Termy , die IP-Adresse ist Eigentum der Provider. Zusätzliche Kosten sind auch bei z.B. 25 Mill. Kunden kaum nennenswert. Laß es mal auf monatliche 1k € für die Telekom kosten, wenn überhaupt.
 
Also wenn das so ist, alles kein Problem. Dann gib mir mal alle Internetseiten durch, die du im letzten Monat besucht hast und veröffentliche das hier. Ach was, ist ja keinerlei Privatsphäre, gib mal alle Internetseiten des letzten Jahres durch.
 
p.b.s. schrieb:
Zusätzliche Kosten sind auch bei z.B. 25 Mill. Kunden kaum nennenswert. Laß es mal auf monatliche 1k € für die Telekom kosten, wenn überhaupt.
So ein hanebüchener Schwachsinn. Es ist ja nicht damit getan, die Daten zu speichern. Z.b. müssen die Anfragen der Behörden auch von irgend jemand bearbeitet werden. Dazu gehört auch eine (zumindest oberflächliche) Prüfung auf Rechtmäßigkeit.

Erstes Suchergebnis (zwar für eine ältere Ausprägung, aber die Hausnummer wird zumindest im Bereich von einer Größenordnung bleiben...):
müssen die betroffenen Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung rund 260 Mio. Euro aufwenden. Die Regierung bezieht sich dabei auf eine „grobe Schätzung“ der Bundesnetzagentur. Der deutsche Normenkontrollrat schätzt die Kosten mit 600 Mio. Euro sogar mehr als doppelt so hoch ein.
 
Mensch_lein schrieb:
Also wenn das so ist, alles kein Problem. Dann gib mir mal alle Internetseiten durch, die du im letzten Monat besucht hast und veröffentliche das hier. Ach was, ist ja keinerlei Privatsphäre, gib mal alle Internetseiten des letzten Jahres durch.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden überhaupt keine Internetverläufe erfasst.

Es kann nur mit einer IP, die bei einem Hassposting aufgefallen ist, nach dem Anschlussinhaber gefragt werden.
Dann ist der Post und das Profil aber der Polizei schon bekannt.
 
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@Mensch_lein , es wird nur die IP-Adresse gespeichert. Damit sind Rückschlüsse auf alle anderen Kommunikationsdaten nicht möglich, weil die immer gelöscht werden. Und das auch zukünftig. Das steht auch so in dem von CB verlinktem Entwurf der hessischen Landesregierung.

@Termy , die von Dir genannten Aufgaben, bzw. Arbeitsprozesse, werden weitestgehend automatisiert. Ich habe es selber durchgerechnet, weil ich ursprünglich davon ausging, daß eine Kostenübernahme thematisiert werden sollte. Ich war dann über das Ergebnis überrascht, das dem widersprach.

Kein Link zum Zitat? Wie soll ich nachvollziehen können, wie diese hohe Kostensumme entstand?
 
@DKK007 + @p.b.s.

Ok, das entschärft das Ganze, zumindestens für den Moment etwas.

Es würde mich jedoch nicht wundern, wenn schon bald die Erweiterung/Ausweitung folgen würde(siehe Staatstrojaner, Terrorgefahrenabwehr und nun wird er hauptsächlich für Drogenfahndung verwendet). Ich traue diesbezüglich der Sache nicht.
 
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p.b.s. schrieb:
@Termy , die von Dir genannten Aufgaben, bzw. Arbeitsprozesse, werden weitestgehend automatisiert. Ich habe es selber durchgerechnet, weil ich ursprünglich davon ausging, daß eine Kostenübernahme thematisiert werden sollte. Ich war dann über das Ergebnis überrascht, das dem widersprach.
Na wenn DU es ausgerechnet hast, dann ist ja alles klar :freak:
Lass mich raten, beim "weitestgehend automatisieren" kommt in deiner Rechnung sicher ganz viel "AI" vor? ;)

p.b.s. schrieb:
Kein Link zum Zitat? Wie soll ich nachvollziehen können, wie diese hohe Kostensumme entstand?
Ich wollte dir Gelegenheit geben, vielleicht selbst zu recherchieren bevor du absurde Behauptungen in die Welt setzt. Davon abgesehen ist es natürlich durchaus amüsant, dass grade du nach deiner völlig aus der Luft gegriffenen, absurden Zahl nach Quellen fragst ;)

Da Eigeninitiative wohl zuviel verlangt war: https://taz.de/Kosten-der-Vorratsdatenspeicherung/!5231926/

Wie gesagt glaube ich nicht, dass diese Zahlen direkt auf den aktuellen Vorstoß anwendbar sind - aber selbst 10% davon wären immer noch "etwas" mehr als deine absurde "1k monatlich für die Telekom"-Phantasiebehauptung.
 
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p.b.s. schrieb:
es wird nur die IP-Adresse gespeichert. Damit sind Rückschlüsse auf alle anderen Kommunikationsdaten nicht möglich, weil die immer gelöscht werden. Und das auch zukünftig. Das steht auch so in dem von CB verlinktem Entwurf der hessischen Landesregierung.
Die IP Adresse ist der eindeutige Schlüssel um einen User im Internet zu deanonymisieren.

BTW erreicht man in Hessen oft niemanden unter der Telefonnummer 110

Die sollten erstmal die Basics stemmen. VDS bringt bei einer derart schlecht aufgestellten Polizei eh nix
 
Termy schrieb:
Na wenn DU es ausgerechnet hast
Die erfaßten IP's werden automatisch in der Datenbank gespeichert, meinetwegen über mehrere Dateien. Zugriffe erfolgen über ein Programm, die auch automatisch protokolliert werden. Rechtevergabe wird vorher geklärt und kann genauso automatisiert werden. Anfragen werden automatisch verarbeitet und/oder weitergeleitet, ebenso die Prüfung einer richterlichen Anordnung. Der Vergleich der IP's erfolgt automatisch. Bei Treffern wird die Herausgabe automatisch angeordnet. Ein qualifizierter Mitarbeiter kann den Prozess abschließend manuell überprüfen, um Irrtümer auszuschließen und so Rechtsverstößen vorzubeugen. Die Herausgabe erfolgt über eine speziell dafür eingerichtete Kommunikationsschnittstelle zw. der Behörde und dem Provider(meinetwegen auch manuell). Die Annahme wird von Seiten der Behörde entsprechend quittiert. Genauso verläuft es Quick-Freeze-Verfahren. Und das alles ohne irgendeine AI(wäre sowieso rechtlich unzulässig).

Zusätzliche Technik ist nicht notwendig. Das jährliche Datenvolumen bei ca. 25 Mill. Kunden überschreitet nicht mal 1 TB. Damit verbundene Stromkosten sind vernachlässigbar. Einzige Kosten entstünden bei einer einmaligen Softwareaktualisierung, bei der Installation einer 1TB-Festplatte und durch Arbeitsstunden entsprechender Mitarbeiter. Bei der hauseigenen Rechtsabteilung entstünden genauso kaum Kosten. Wie begründest Du nun anhand meiner Darlegung eine Summe in Höhe von 260 Millionen Euro oder gar 600 Millionen, bzw. durch was soll diese entstehen?
Termy schrieb:
Ich wollte dir Gelegenheit geben, vielleicht selbst zu recherchieren
Meine Bequemlichkeit resultiert aus Deiner Faulheit. ;) Aber wenn es Dich beruhigt... Die TAZ ist in der Hinsicht auch nicht besonders vorbildlich. Denn auch bei denen fehlt der Verweis auf die Original-Quelle. Das aber wäre das Mindeste, wenn man über solch absurden Summen spekuliert oder darüber kolportiert.

@pacifico , die Deanonymisierung erfolgt allein über die Ermittlungsbehörde. Um jedoch bei eventuellen Irrtümern betroffene Personen besser schützen zu können, kann die Herausgabe der Namen erst nach erfolgtem Quick-Freeze(als Bsp.) und mit richterlicher Anordnung erfolgen, wenn dann die Staatsanwaltschaft aufgrund gesammelter Beweise Anklage erheben darf. Vorher gibt es nur die IP-Adresse und die Anordnung der Überwachung des Tatverdächtigen ohne Namen. Aber das muß der Gesetzgeber entscheiden.
 
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p.b.s. schrieb:
Anfragen werden automatisch verarbeitet und/oder weitergeleitet, ebenso die Prüfung einer richterlichen Anordnung.
Du hast schon eine putzige Vorstellung von der Digitalisierung in unseren Amtsstuben :D

p.b.s. schrieb:
Wie begründest Du nun anhand meiner Darlegung eine Summe in Höhe von 260 Millionen Euro oder gar 600 Millionen, bzw. durch was soll diese entstehen?
Primär wohl mit ziemlich naiven Vorstellungen deinerseits.
Auch habe ich keine Summe von 260-600Mio in den Raum geworfen, sondern Aussagen von Bundesnetzagentur bzw dem deutschen Normenkontrollrat (bzw die Wiedergabe dieser Aussagen durch die TAZ - Da es deinem Leseverständnis ja scheinbar entgangen ist war das einfach das erstbeste Suchergebnis auf "Kosten VDS" und völliger "Zufall", dass es von der TAZ kommt) wiedergegeben.

Und ich würde der Kompetenz dieser Stellen bis zum Gegenbeweis erst mal "etwas" mehr Gewicht als deiner Milchmädchenrechnung zugestehen ;)

p.b.s. schrieb:
Meine Bequemlichkeit resultiert aus Deiner Faulheit. ;)

Schlechter Konter, wenn meine Faulheit auf der Haltlosigkeit der Behauptungen, die du in die Welt wirfst begründet ist :rolleyes:
 
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